Hilfe für Ukraine-Kriegsflüchtlinge

Wohngruppe „Klosterhof“ in Bad Sulza

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Dieses Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, für die eine Hilfe zur Erziehung (HzE) auf Grundlage § 27 in Verbindung mit § 34 SGB VIII notwendig und geeignet erscheint.

Zielgruppen

  • Junge Menschen ab 12 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit und ohne Migrationshintergrund

Wohnformen

  • insgesamt 10 Plätze
  • 1-2 Bettzimmer
  • 4 Einzelappartements

Leistungen

  • 24 Stunden Aufsicht und Betreuung
  • Bezugsbetreuersystem
  • Medizinische Erst- und Weiterbehandlung und therapeutische Anbindung
  • Strukturierung des Alltags
  • Sicherstellung der Schulpflicht
  • Beobachtung der Gruppenbereitschaft und –fähigkeit und Befähigung zu gemeinschaftlichem Handeln im Gruppenalltag
  • Kooperation mit allen Beteiligten
  • Initiierung weiterer Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten
  • Elternarbeit zur (Wieder-) Herstellung und Erweiterung von Erziehungskompetenzen, um eine Rückführung in den elterlichen Haushalt zu ermöglichen
  • Rückführung in den elterlichen Haushalt oder Befähigung der Verselbständigung in den eigenen Haushalt
  • Gelingende soziale Integration entsprechend der Bedürfnislage und den Entwicklungsmöglichkeiten des jungen Menschen
  • Entwicklung einer schulischen Perspektive mit dem Ziel Abschlüsse zu erzielen
  • Vorbereitung und Begleitung der Verselbständigung

Ausschlusskriterien

  • Psychiatrische Erkrankungen mit intensiver therapeutischer Betreuung
  • Chronische Erkrankungen mit besonderer medizinischer Versorgung
  • Akute Eigen- und Fremdgefährdung
  • Sexuelle Verhaltensauffälligkeiten, die eine intensive Einzelbetreuung benötigen
  • Massive Suchtproblematik
  • Geistige und körperliche Behinderung