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Pflegeberatung

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Beratungsangebot

Pflegebedürftige werden oft zu Hause von Angehörigen betreut und gepflegt, ohne die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen.

Wenn diese Menschen Geldleistungen der Pflegekasse beziehen, müssen innerhalb vorgeschriebener Zeiträume individuelle Pflegeberatungsgespräche durchgeführt werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass die häusliche Versorgung gewährleistet ist.

Beim Vorliegen von Pflegegrad 1 bis 3 werden die Gespräche alle 6 Monate, bei Pflegegrad 4 bis 5 alle 3 Monate geführt.

Im Gespräch mit dem Pflegebedürftigen und der Pflegeperson wird die aktuelle Pflegesituation erfasst, und es können Ihnen Möglichkeiten zur Unterstützung aufgezeigt werden. Im Rahmen der Pflegeberatung können Sie im vertrauten Umfeld Ihre Fragen anbringen und werden individuell geschult. Wenn Sie einen Termin benötigen, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen schnell und unbürokratisch.

Während des Gespräches wird ein Protokoll geführt, welches als Nachweis bei der Pflegekasse dient. Die Kosten für die Pflegeberatung übernimmt Ihre Pflegekasse.