Hilfe für Ukraine-Kriegsflüchtlinge

Pflegeleistungen

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Grundpflege

In Zusammenarbeit mit Ihrem Angehörigen, Krankenhaus und Ihrer Pflegekasse bieten wir Ihnen ein individuelles Pflege- und Versorgungskonzept.

Wir unterstützen Sie bzw. übernehmen die Grundpflege, Mobilisierung, Ernährung und Hauswirtschaft und versorgen Sie nach Ihren Wünschen und nach Abschluss eines Pflegevertrages.
Wir erbringen die mit Ihnen vereinbarten Leistungen und rechnen diese je nach Pflegegrad mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nur die Investitionspauschale und gegebenenfalls eine Zuzahlung, wenn die Leistungen das Maß des Pflegegrades überschreiten.

Behandlungspflege

In Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse bieten wir Ihnen ein individuelles Versorgungskonzept.

Auf Grundlage ärztlicher Verordnungen zur Sicherstellung der Versorgung zu Hause (statt Krankenhausbehandlung) übernehmen wir u.a.

  • tägliche Medikamentengabe oder wöchentliches Stellen von Medikamenten
  • Insulingabe
  • Blutzuckermessung bei Insulin-Neueinstellungen
  • Diabetes-Beratung für Betroffene
  • Injektionen
  • Wundversorgung – Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
  • Kompressionstherapie

Unserer Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und können so eine qualitativ hochwertige Arbeit erbringen.

Intensivpflege

Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie und übernehmen die Pflege schwerstpflegebedürftiger Menschen.

Folgende Leistungen erbringen wir in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt und der Kranken- und Pflegekasse:

  • Infusionstherapie und parenterale Ernährung
  • Portversorgung bei Tumorpatienten
  • Enterale Ernährung (Magensonde, PEG)
  • Tracheostomaversorgunguvm.

Wir gehen professionell und mit Menschlichkeit mit Ihnen und Ihren Angehörigen auch durch schwere Zeiten.

Verhinderungspflege

Wenn Sie als Pflegeperson beispielsweise aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen die Pflege Ihrer Angehörigen nicht erbringen können, haben Sie die Möglichkeit; Verhinderungspflege auch durch einen Pflegedienst erbringen zu lassen.

Diese Ersatzpflege kann bis zu vier Wochen (28 Tage) im Jahr in Anspruch genommen werden. Leistungen der Verhinderungspflege müssen bei der Pflegekasse beantragt und durch diese bewilligt werden.

Unsere Mitarbeiter erbringen in einem vereinbarten Zeitraum die mit Ihnen individuell abgesprochenen Leistungen. Ihre pflegebedürftigen Angehörigen werden während Ihrer Abwesenheit professionell und liebevoll in Ihrem häuslichen Umfeld betreut und versorgt.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verhinderungspflege zur Verfügung.