Hilfe für Ukraine-Kriegsflüchtlinge

Betreuungsangebote

Startseite » Ambulante Altenhilfe » Betreuungsangebote

Leistungen in der Betreuung

Sie betreuen Zuhause einen Angehörigen mit Demenz, geistiger Behinderung oder einer anderen psychischen Erkrankung? Wir bieten Ihnen Entlastung für Sie und Ihre Angehörigen.

Pflegebedürftigen stehen Entlastungsleistungen der Pflegekasse zur Verfügung (monatlich bis 125€). Die Pflegekassen zahlen den genehmigten Betrag nicht aus, sondern erstatten die Kosten, nachdem die Leistungen in Anspruch genommen und abgerechnet wurden. Gerne entlasten Sie unsere Mitarbeiter stundenweise von Ihrer Betreuungsaufgabe, damit Sie sich Zeit für eigene Aktivitäten nehmen können.

Mit besonderen Arbeitsmaterialien können die Pflegebedürftigen beschäftigt, sensibilisiert und aktiviert werden. Spaziergänge, Gedächtnistraining, Vorlesen oder gemeinsames Singen – je nach Fähigkeiten, Bedürfnissen und Wünschen stellen unsere Mitarbeiter mit Ihnen zusammen ein individuelles Betreuungskonzept auf. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Beantragung dieser Leistungen benötigen, sprechen Sie uns einfach an.

Leistungsvermittlung

Wir vermitteln Ihnen Kontakt zu anderen Dienstleistern oder Einrichtungen.

Wir arbeiten mit Sanitätshäusern zusammen. Schnell und unkompliziert können wir Ihnen Pflegehilfsmittel (Toilettenstühle, Pflegebetten, Rollatoren, usw.) vermitteln, wenn Sie von Ihrem Hausarzt ein entsprechendes Rezept erhalten.

Auch bei der Speisenversorgung können wir Ihnen Kontakte vermitteln. Regionale Anbieter können Ihnen bei Bedarf warme Mahlzeiten nach Hause liefern.

Wir vermitteln Ihnen Kontakt zu einem Anbieter des Hausnotrufsystems. Rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr steht Ihnen dieses System zur Verfügung. Im Notfall genügt ein kleiner Knopfdruck.

Wir vermitteln Ihnen gerne den Kontakt und können auch Ihr Ansprechpartner im Notfall sein.

Hauswirtschaft

Im Rahmen der Pflegeversicherung unterstützen unsere Mitarbeiter Sie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung des von Ihnen genutzten Wohnraumes.

Die Kosten werden hierfür von der Pflegekasse übernommen, wenn eine Pflegegrad vorhanden ist und ein Vertrag geschlossen wurde.